Kostenübernahme und Schweigepflicht

Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen.

 

Die Kostenübernahme bei privaten Krankenkassen wird je nach Vertrag geregelt. Meistens übernehmen private Kassen 20 Behandlungsstunden pro Jahr.

 

Wir schreiben in der Regel keine Arztbriefe und tauschen uns auch nicht ohne ihr explizites Einverständnis mit ärztlichen oder psychologischen Kollegen aus. In der Regel verbleiben die Informationen, die sie betreffen, ausschließlich bei uns. Hierdurch erhalten sie einen besonderen Vertrauensschutz und können sich vorbehaltlos innerhalb der Psychotherapie öffnen.

 

Sollten sie den Wunsch haben, dass wir mit ihrem Hausarzt Kontakt aufnehmen, sollten sie das offen ansprechen. In diesem Fall sind wir gerne bereit, auch einen Bericht an ihren Hausarzt oder andere Fachärzte zu schicken.