Facharztvertrag AOK und BKK

Wenn sie bei der AOK oder BKK-Bosch versichert und bei ihrem Hausarzt im Hausarztvertrag (HzV) eingeschrieben sind, können sie am Facharztprogramm AOK / BKK-Bosch teilnehmen.

 

Hierdurch haben sie im Bereich Psychotherapie folgende Vorteile:

 

- Behandlungsbeginn innerhalb von ca. 2 Wochen

- kein Gutachterverfahren notwendig

- Biofeedback

 

Die gleichen Vorteile erhalten sie, wenn sie bei einer Betriebskrankenkasse versichert sind (die meisten Betriebskrankenkassen bieten diesen besonderen Service an, aber leider nicht alle) .

 

Wir können Ihnen nach dem Einlesen Ihrer Versichertenkarte mitteilen, ob eine Abrechnung über den Facharztvertrag möglich ist.